Bauvertrag
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15755 Teupitz
15755 Teupitz
15755 Teupitz - ca. 63.000 m² Bauland sowie Außenflächen - am Teupitzsee und dessen Nähe gelegen.
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Der Bauvertrag


Der Bauvertrag (Bauwerksvertrag) besteht zwischen Auftraggeber (Bauherren) und Auftragnehmer (Unternehmen / Baufirma).


Dieser Vertrag regelt die Erbringung / das Erbringen von Bauleistungen seitens des Auftragnehmers (Baufirma) als auch dem Erbringen / Einbringen von Eigenleistungen des Auftraggebers (Bauherren).


Die Bauleistung kann als schlüsselfertige Komplettleistung oder auch als Einzelleistung fachspezifischer Gewerke verstanden werden.


Hier gibt es zwei Varianten einen Bauvertrag (Bauwerksvertrag) zu schließen, nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder der Verdingungsordnung  (VOB) in allen Teilen.


Hinsichtlich der Gewährleistungsdauer empfiehlt sich hier erst einmal das BGB, bezüglich von Ausführung der im Bauvertrag beschriebenen und vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie der hierzu zur Verwendung kommenden Materialien beschreibt die VOB hier detaillierter und präziser, eine längere Gewährleistungsdauer muss hier jedoch gesondert vertraglich festgehalten werden.


Bei beiden Varianten müssen im Bauvertrag folgende Punkte präzise zum Erbringen der Bauleistungen festgelegt sein:


  • Exakte Beschreibung von Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Vertragsbestandteil (BGB / VOB)
  • Art des Bauvorhabens
  • Ort des Bauvorhabens
  • Preisgestaltung / Vergütungsform (wie Brutto-/ Nettoangaben, Skonto-Vereinbarung, Pauschal- sowie Einheitspreise, Nachlässe usw.)
  • Angabe zur Dauer der Bauphase (von / bis)
  • Vollmachten (z.B. für den Architekten)
  • Angaben zur Gewährleistung
  • Vertragsstrafen bei Verstößen (z.B. nicht einhalten des angegebenen Bauziels)
  • Verantwortung der Verkehrssicherung
  • Besondere Vertragsvereinbarungen (wie z.B. Sonderwünsche)
  • Hinweise zur Beauftragung von Subunternehmern
  • Angaben zur Bauleitung und Koordination des Bauablaufes
  • Ein detailliertes Leistungsverzeichnis
  • Eine detaillierte Baubeschreibung
  • Eine Planungszeichnung



Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserem breit aufgestellten Partnerverbund beratend und vermittelnd zur Seite.

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