Der Bauvertrag (Bauwerksvertrag) besteht zwischen Auftraggeber (Bauherren) und Auftragnehmer (Unternehmen / Baufirma).
Dieser Vertrag regelt die Erbringung / das Erbringen von Bauleistungen seitens des Auftragnehmers (Baufirma) als auch dem Erbringen / Einbringen von Eigenleistungen des Auftraggebers (Bauherren).
Die Bauleistung kann als schlüsselfertige Komplettleistung oder auch als Einzelleistung fachspezifischer Gewerke verstanden werden.
Hier gibt es zwei Varianten einen Bauvertrag (Bauwerksvertrag) zu schließen, nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder der Verdingungsordnung (VOB) in allen Teilen.
Hinsichtlich der Gewährleistungsdauer empfiehlt sich hier erst einmal das BGB, bezüglich von Ausführung der im Bauvertrag beschriebenen und vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie der hierzu zur Verwendung kommenden Materialien beschreibt die VOB hier detaillierter und präziser, eine längere Gewährleistungsdauer muss hier jedoch gesondert vertraglich festgehalten werden.
Bei beiden Varianten müssen im Bauvertrag folgende Punkte präzise zum Erbringen der Bauleistungen festgelegt sein:
Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserem breit aufgestellten Partnerverbund beratend und vermittelnd zur Seite.
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