Bauversicherung
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15755 Teupitz
15755 Teupitz
15755 Teupitz - ca. 63.000 m² Bauland sowie Außenflächen - am Teupitzsee und dessen Nähe gelegen.
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Bau- und Eigenheim - Absicherung


Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie sich um eine Bauversicherungen kümmern die die speziellen Risiken beim Hausbaus absichert.


Abdeckung hierbei sollten jedem Fall die nachstehend aufgezeigten vier Punkte finden.


  • Bauwesenversicherung


Diese Versicherung (auch Bauleistungsversicherung genannt) leistet Ersatz für unvorhersehbar eingetretene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit, also vor Bezug des Hauses.


Dazu gehören u.a. Unwetterschäden, Diebstahl bereits eingebauter Gebäudebestandteile (wenn vereinbart) und mutwillige Beschädigung durch Unbekannte.


Ausgeschlossen sind Schäden durch normale (orts- und jahreszeitliche) Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen.


  • Bauherrenhaftpflicht


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das geplante Bauvorhaben.


Bauherr ist, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten ausführen lässt, deren Planung, Leitung und Ausführung an einen Dritten vergeben wurde.


Abgedeckt werden Personen- und Sachschäden.


  • Feuerrohbau


Diese Versicherung schützt das entstehende Wohnobjekt bis zum Bezug vor Feuerschäden.


Wer bereits vor Beginn seines Bauvorhabens an den Abschluss der ohnehin erforderlichen verbundenen Wohngebäudeversicherung denkt, der bekommt die Feuerversicherung während der Bauzeit als deren beitragsfreien Bestandteil.


Dieser kostenfreie Einschluss ist zeitlich begrenzt, in der Regel 12 bis 24 Monate je nach Anbieter.


Die verbundene Wohngebäude-versicherung reguliert Schäden, die am bewohnten Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen.

 

  • Bauhelferversicherung



Wer sich am Bau helfen lässt, sollte dafür Sorge tragen, dass die Helfer ausreichend insbesondere gegen Unfallschäden versichert sind.


Für den entsprechenden Versicherungsschutz sind in der Regel die Bauberufsgenossenschaften zuständige Ansprechpartner.


Für private Bauherren gelten gewisse Melde- und Anzeigepflichten, die Ihnen von der Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden.


Sie selbst und Ihr Ehegatte genießen keinen Versicherungsschutz.


Prüfen Sie also, ob Sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind.





Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserem breit aufgestellten Partnerverbund beratend und vermittelnd zur Seite.

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